Neuerdings muss das ganze Rad vom Radlauf abgedeckt sein?
Neuerdings muss das ganze Rad vom Radlauf abgedeckt sein?
tach,
habe gerade erfahren, dass seit "neuem EU-Recht" (???) keine Eintragungen im Fahrwerksbereich mehr vorgenommen werden, wenn die Raeder von oben nicht komplett abgedeckt sind. Bisher war mir bekannt, dass die Radlaufflaeche abgedeckt sein muss, aber nicht das ganze Rad.
Weiss jemand genaueres darueber und kann das bestaetigen?
Ist gerade sehr wichtig, weil bei einem Fahrzeug bei uns ein Lackierertermin steht, aber die Raeder nicht komplett (sondern eben nur die Radlaufflaeche) abgedeckt sind. Das muesste jetzt halt nachgeholt werden, aber dann auch nur, wenns stimmt.
danke,
Patrick
habe gerade erfahren, dass seit "neuem EU-Recht" (???) keine Eintragungen im Fahrwerksbereich mehr vorgenommen werden, wenn die Raeder von oben nicht komplett abgedeckt sind. Bisher war mir bekannt, dass die Radlaufflaeche abgedeckt sein muss, aber nicht das ganze Rad.
Weiss jemand genaueres darueber und kann das bestaetigen?
Ist gerade sehr wichtig, weil bei einem Fahrzeug bei uns ein Lackierertermin steht, aber die Raeder nicht komplett (sondern eben nur die Radlaufflaeche) abgedeckt sind. Das muesste jetzt halt nachgeholt werden, aber dann auch nur, wenns stimmt.
danke,
Patrick
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