Vollschalen... TÜV?
- DeeJay2005
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Vollschalen... TÜV?
Moin!
Ich hab da ma ne Frage. Habe im Netz gelesen, dass man Vollschalen eingetragen bekommt, wenn das Auto vor einem bestimmten Baujahr ist. Dann ist auch nix mit Lehnenverstellung um mind. 15° usw.
Kennt sich da jemand von euch aus? Hat da jemand zufällig den dafür zuständigen Paragraphen?
Danke euch schonmal.
P.S. Verdammt, das sollte eigentlich in den TÜV-Bereich...
Ich hab da ma ne Frage. Habe im Netz gelesen, dass man Vollschalen eingetragen bekommt, wenn das Auto vor einem bestimmten Baujahr ist. Dann ist auch nix mit Lehnenverstellung um mind. 15° usw.
Kennt sich da jemand von euch aus? Hat da jemand zufällig den dafür zuständigen Paragraphen?
Danke euch schonmal.
P.S. Verdammt, das sollte eigentlich in den TÜV-Bereich...
- DeeJay2005
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aaaaalso, mal meine geschichte dazu:
sandtler vollschalen, 2001 eingetragen.
bei der Dekra Chemnitz, kein problem, 2 sitzer, konsolen eigenbau (ging damals noch), ABER:
der gutachter wies mich sehr ausdrücklich darauf hin, das es NUR mit einer ausnahmegenemigung legal ist!
folgende prozedur:
alles wird eingetragen, sitze, gurte, 2 sitzer.
du bekommst die eintragung mit, ABER auch eine bescheinigung die du dem regierungspräsidium vorlegen musst, DIE entscheiden dann ob ausnahme oder ob nich (in 99%der fälle keine probleme), das kostet extra en paar scheine (halbes hartz4), die füllen dann die genehmigung aus, mit DEr kannst du dann erst zur zulassung und alles eintragen lassen, dann ist das absolut wasserdicht!
klappbare konsolen sind ILLEAGAL, da sie nicht die neigung der lehne zur sitzfläche verändern!
habe die genehmigung hier liegen, is ausnahme von §35a der STVZO (die es net mehr gibt, heisst jetz FZV) "sitze ohne lehnenverstellung".
es gibt auch vollschalen mit ABE, die Recaro A8 z.b., aber die ABE gilt nur für sportwagen, sind für den Corsa z.b. ohne jegliche bedeutung.
aber aufgrund das sie geprüft sind, macht das die sache gegenüber den halbgöttern in grau schon einfacher.
so weiss er wenigstens das sie halbwegs sicher sind.
sandtler vollschalen, 2001 eingetragen.
bei der Dekra Chemnitz, kein problem, 2 sitzer, konsolen eigenbau (ging damals noch), ABER:
der gutachter wies mich sehr ausdrücklich darauf hin, das es NUR mit einer ausnahmegenemigung legal ist!
folgende prozedur:
alles wird eingetragen, sitze, gurte, 2 sitzer.
du bekommst die eintragung mit, ABER auch eine bescheinigung die du dem regierungspräsidium vorlegen musst, DIE entscheiden dann ob ausnahme oder ob nich (in 99%der fälle keine probleme), das kostet extra en paar scheine (halbes hartz4), die füllen dann die genehmigung aus, mit DEr kannst du dann erst zur zulassung und alles eintragen lassen, dann ist das absolut wasserdicht!
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Komm auf die Dunkle Seite der Macht, hier gibts Kekse!
http://www.youtube.com/watch?v=XGzjZoGX4UI
http://www.bilder-hochladen.net/files/2yk9-1y-jpg.html
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- DeeJay2005
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das könnte hinhauen.
hauptsache irgendne prüfung, un die vonner FIA is härter als die STVZO prüfung.
zumindest laut TÜV prüfer (aber en anderer, der der auch domstreben einträgt... )
hauptsache irgendne prüfung, un die vonner FIA is härter als die STVZO prüfung.
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http://www.youtube.com/watch?v=XGzjZoGX4UI
http://www.bilder-hochladen.net/files/2yk9-1y-jpg.html
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was heißt damals?? Darf man das heut zu tage nicht mehr haben? Ich habe auch eigenbau Konsolen und wollte damit zum TÜV. Geht das noch oder muss ich mir Konsolen kaufen?Enginejunk hat geschrieben:aaaaalso, mal meine geschichte dazu:
sandtler vollschalen, 2001 eingetragen.
bei der Dekra Chemnitz, kein problem, 2 sitzer, konsolen eigenbau (ging damals noch),
MFG Erik
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hier gehts nicht mehr, ausser man kann was vorweisen, materialsorte etc. und sollte gut gemacht sein, kannst es nur versuchen.
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