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Verfasst: 13. Mär 2008, 10:30
von Kurbelwelle
Loco hat geschrieben:doch, 1988 war euro 1 noch keine vorschrift für neulzulassungen, da konntest du auch noch nen neuwagen ohne kat kaufen.
Diese mindestnorm muss erfüllt werden, wenns damals keine gab, musste auch keine erfüllen
Stimmt ich hatte einen 89 mit g Kat hab aber den E16SE eigtragen bekommen

Verfasst: 13. Mär 2008, 14:50
von corsaturbo85
Ein Kolege hat nen 1.6er A Vectra aufgebaut mit C20XE und allem was so dazu gehört. Versicherung ist nachwievor die gleiche und es ist "alles" eingetragen! Nur die Steuer kostet jetzt statt ca.240€ ca.320€.

Die Versicherung sagt da nichts, weil die Schlüsselnummern sich nicht geändert haben.

Deshalb verstehe ich nicht warum andere Versicherungen das anders machen sollten.... Ist rechtlich gesehen nicht nachvollziehbar für mich?!

Verfasst: 13. Mär 2008, 18:15
von Schneefuchs
Weiles Versicherungen gibt, denen die unveränderte Schlüsselnummer reicht und andere gibt, die noch zusätzlich nach Leistungssteigerungen fragen. :(

Verfasst: 13. Mär 2008, 18:49
von Syncro10v
Mit der Steuer kann man ja was machen, melde dein Corsa einfach Lkw um.
Im XE oder LET sitz eh keiner hinten drin von daher kann man ja mal schnell umbauen und gut. Ist ja nicht so viel Arbeit.

Und die Einschränkungen sind für Corsas eh Lachhaft sowie "Am Sonntag kein Hänger ziehen" u.s.w. :wink:

Verfasst: 13. Mär 2008, 19:33
von Black13i
Man sollte das mit der Versicherung nicht unterschätzen.
Bloß weil einen ne Versicherung nicht explizit fragt ob du dir zufällig gerade ne andere Maschine reingehängt hast heisst das noch LANGE nicht, dass sie es nicht wissen will.
Egal ob Schlüsselnummer geändert oder nicht muss man das der Versicherung als Halter unbedingt melden!

Es sei denn man steht auf gerichtliche Auseinandersetzungen oder man hat Lust dem netten 911er dem man gerade draufgebrettert ist den neuen Arsch selbst zu bezahlen.
Hauptsache 100€/Jahr an der falschen Stelle gespart aber auf XE, LET oder sonst was umbauen :roll:

Verfasst: 13. Mär 2008, 22:06
von corsaturbo85
Dann dürfte der Tüv auch ne große Rolle spielen. Zumindest muss er dich drauf hinweisen dass seiner Versicherung zu melden?! Ansonsten bin ich einfach der Ahnungslose der nur das gemacht hat was der Tüv gesagt hat...

Es gibt denke ich mal keinen Anwalt der diesen Fall nicht gewinnen würde...

Ich bin laut Daten des Fahrzeugscheins versichert. Wenn der Tüv mich nicht aussagekräftig auf eine Abänderung des Briefes und des Scheins hinweist, sowie einer Benachrichtigung an die Versicherung, bin ich 100%ig auf der sicheren Seite.

Anderenfalls ist ER im Falle eines Unfalls, sowie div. Unstimmigkeiten bei der Versicherung ran zu ziehen! Ich als Leihe mache nur dass was der Tüvbeamte mir sagt.

Ich fahre ja nicht ohne Betriebserlaubniss. Es wurde ja alles Tüv geprüft und eingetragen. Somit kann ich nur auf der sicheren Seite sein.

Das ist denke ich ein unumstrittenes Thema, dass hier keinen gemeinsammen Nenner finden wird. Ich persönlich würde genau so vorgehen wie ich es hier vertrete.

Das sollte niemanden hier beeinflussen oder belehren

Verfasst: 13. Mär 2008, 22:17
von Schneefuchs
"Dummheit schützt vor Strafe nicht" - auch wenn es hier nur um Unwissenheit oder Ahnungslosigkeit geht - wie du schon sagtest: der TÜV-Prüfer, der im übrigen kein Beamter ist, stellt nur sicher, dass der wagen betriebssicher ist. Der TÜV ist kein Berater, der dich auf irgendwas hinweisen muss. Also auch der Anwalt kann ganz sicher nicht argumentieren, dass der TÜV-Prüfer dich darauf hätte hinweisen müssen.

Verfasst: 13. Mär 2008, 22:33
von corsaturbo85
Wie gesagt, der Tüvprüfer hat meines erachtens die Aufgabe mich nicht unwissend, dumm oder ohne Hinweise vom Platz zu schicken.

Ich persönlich finde das die Motorumbauerlaubniss eine Gesetzeslücke aufweist, welche die Berichtigung der Schlüsselnummern in den Papieren betrifft.

Denn nur so kann eine verpflichtete Meldung an die Versicherung erfolgen und den Fahrzeughalter/in vor Missverständnissen und negativen Unfallfolgen schützen.

Verfasst: 14. Mär 2008, 07:05
von Black13i
Da sind wir aber schon wieder beim Grenzfall

Mein Motor ist so eingetragen:
Schlüsselnummer zu 2 und zu 3 unverändert 2726 309
Im weiteren Verlauf des Scheins:
Schl. Nr. zu 2: 7526 Schl. Nr. zu 3 313


Was machste jetzt? :shock:

Ich meine ich versteh die Problematik schon......ich bin nur um ca. 100€/Jahr hochgestuft worden.
D.h. ich bin für ca. 8€ mehr im Monat so versichert, dass der Versicherung garnichts anderes übrig bleibt als zu zahlen.
Wer sich jetzt nen XE reinhängt kommt dann im schlimmsten Fall auf den Tarif vom Kadett E Cabrio C20XE.
Da würde bei mir dann die Liebe sicherlich auch aufhören.......

Aber da sind wir in Deutschland noch relativ gut dran.

Verfasst: 14. Mär 2008, 08:21
von fate_md
Ein 88er c14nz mit Kat hat auf jeden Fall die Euro 1 Norm, evtl. die E2 Norm.
Verschlechtern geht nicht!!
Falsch

doch, 1988 war euro 1 noch keine vorschrift für neulzulassungen, da konntest du auch noch nen neuwagen ohne kat kaufen.
Diese mindestnorm muss erfüllt werden, wenns damals keine gab, musste auch keine erfüllen
Richtig.
Weiles Versicherungen gibt, denen die unveränderte Schlüsselnummer reicht und andere gibt, die noch zusätzlich nach Leistungssteigerungen fragen.
Korrekt
Ich bin laut Daten des Fahrzeugscheins versichert. Wenn der Tüv mich nicht aussagekräftig auf eine Abänderung des Briefes und des Scheins hinweist, sowie einer Benachrichtigung an die Versicherung, bin ich 100%ig auf der sicheren Seite.
Willkommen im Traumland! Der TÜV ist ne Dienstleistungsabteilung, die nichts weiter macht, als amtlich zu bestätigen, dass das, was du da gebaut hast, rechtens ist und nach änderung der Fahrzeugpapiere auf deutschen Straßen bewegt werden darf, weil es keine unnöttige Gefährung darstellt.

Der TÜV ist aber KEINE Beratungsstelle, der dir alles vorkaut was du noch zu tun hast, dafür ist der Halter und ggf. der Fahrer des Fahrzeugs zuständig, NIEMAND SONST!

Eine solche Leistungssteigerung IST meldepflichtig bei der Versicherung, weil de facto dein Fahrzeug nicht dem "Muster" welches unter deiner Schlüsselnummer abgelegt ist entspricht. Ob und wie die Versicherung das berücksichtig, hängt vom jeweiligen Unternehmen und den enstprechenden Einzelfällen ab, aber bestätigt bzw. gemeldet werden MUSS die Änderung, sonst kanns im Schadensfall Probleme geben.

Deinen TÜV Prüfer kannste dann auch verklagen, der wird sich köstlich amüsieren, da er seinen Job ja ordentlich getan hat.
Ich persönlich finde das die Motorumbauerlaubniss eine Gesetzeslücke aufweist, welche die Berichtigung der Schlüsselnummern in den Papieren betrifft.
Sei doch froh, so bezahlste meist nur nen kleinen Aufschlag statt direkt nach Schlüsselnummer vom Motorspender eingestuft zu werden.
Ich fahre ja nicht ohne Betriebserlaubniss. Es wurde ja alles Tüv geprüft und eingetragen. Somit kann ich nur auf der sicheren Seite sein.
Sofern der Umbau der Versicherung nicht gemeldet ist, fährste aber quasi ohne Versicherungsschutz (nur quasi, da die Versicherung zahlungspflichtig für Fremdschäden ist, dich aber in Regress nehmen kann, Kaskoschäden muss sie nicht regulieren wenn deine Angaben nicht volständig sind)

Verfasst: 14. Mär 2008, 14:00
von corsahoschi
fate_md hat geschrieben:
Ein 88er c14nz mit Kat hat auf jeden Fall die Euro 1 Norm, evtl. die E2 Norm.
Verschlechtern geht nicht!!
Falsch

doch, 1988 war euro 1 noch keine vorschrift für neulzulassungen, da konntest du auch noch nen neuwagen ohne kat kaufen.
Diese mindestnorm muss erfüllt werden, wenns damals keine gab, musste auch keine erfüllen
Richtig.
Weiles Versicherungen gibt, denen die unveränderte Schlüsselnummer reicht und andere gibt, die noch zusätzlich nach Leistungssteigerungen fragen.
Korrekt
Ich bin laut Daten des Fahrzeugscheins versichert. Wenn der Tüv mich nicht aussagekräftig auf eine Abänderung des Briefes und des Scheins hinweist, sowie einer Benachrichtigung an die Versicherung, bin ich 100%ig auf der sicheren Seite.
Willkommen im Traumland! Der TÜV ist ne Dienstleistungsabteilung, die nichts weiter macht, als amtlich zu bestätigen, dass das, was du da gebaut hast, rechtens ist und nach änderung der Fahrzeugpapiere auf deutschen Straßen bewegt werden darf, weil es keine unnöttige Gefährung darstellt.

Der TÜV ist aber KEINE Beratungsstelle, der dir alles vorkaut was du noch zu tun hast, dafür ist der Halter und ggf. der Fahrer des Fahrzeugs zuständig, NIEMAND SONST!

Eine solche Leistungssteigerung IST meldepflichtig bei der Versicherung, weil de facto dein Fahrzeug nicht dem "Muster" welches unter deiner Schlüsselnummer abgelegt ist entspricht. Ob und wie die Versicherung das berücksichtig, hängt vom jeweiligen Unternehmen und den enstprechenden Einzelfällen ab, aber bestätigt bzw. gemeldet werden MUSS die Änderung, sonst kanns im Schadensfall Probleme geben.

Deinen TÜV Prüfer kannste dann auch verklagen, der wird sich köstlich amüsieren, da er seinen Job ja ordentlich getan hat.
Ich persönlich finde das die Motorumbauerlaubniss eine Gesetzeslücke aufweist, welche die Berichtigung der Schlüsselnummern in den Papieren betrifft.
Sei doch froh, so bezahlste meist nur nen kleinen Aufschlag statt direkt nach Schlüsselnummer vom Motorspender eingestuft zu werden.
Ich fahre ja nicht ohne Betriebserlaubniss. Es wurde ja alles Tüv geprüft und eingetragen. Somit kann ich nur auf der sicheren Seite sein.
Sofern der Umbau der Versicherung nicht gemeldet ist, fährste aber quasi ohne Versicherungsschutz (nur quasi, da die Versicherung zahlungspflichtig für Fremdschäden ist, dich aber in Regress nehmen kann, Kaskoschäden muss sie nicht regulieren wenn deine Angaben nicht volständig sind)
genauso ist es,der tüv ist nicht in der pflicht dir das alles abzunehmen denn als halter ist es deine sorgfallspflicht das alles der versicherung und dem finanzamt zu melden.nie im leben kanns du damit argumentieren das du sagst du weißt von nix der tüv ist schuld.
der ist nur zuständig dafür ,sicher zu stellen das die durchgeführten änderungen sicher und in soweit der stvo entsprechen.
damit hat es sich auch schon.dummes beispiel,der prüfer gibt dir n stempel und du fährst vom hof,ein reifen platzt und du fährst einem drauf,dann ist das auch dein problem da kanns du auch nicht hingehen und sagen der prüfer hätte dir sagen müssen das ein reifen auch mal platzen kann. :) ok der vergleich lahmt aber ich denke jeder versteht worauf ich anspielen will.
"Ich bin laut Daten des Fahrzeugscheins versichert. Wenn der Tüv mich nicht aussagekräftig auf eine Abänderung des Briefes und des Scheins hinweist, sowie einer Benachrichtigung an die Versicherung, bin ich 100%ig auf der sicheren Seite. "
das ist nur teils richtig,aaaber dein wagen entspricht ja nicht mehr dem was da drin steht sondern erst wieder wenn das nach getragen wurde also weg ist erstmal die sichere seite wobei es natürlich grenzwerte gibt wie zb das wenn etwas passiert an diesem tag auf dem weg zum umtragen dann wirds die vers bezahlen ohne mucken aber wenns monate später ist dann wird jeder richter sagen:sie bauen den motor um und lassen alles eintragen aber sie wissen nicht das das auch umzuschreiben und anzugeben ist?sehr fragwürdig! also wenn sowas dann doch wenigstens richtig sonst wird man im leben nicht mehr froh wenn was passiert und die versicherung alles von einem zurück klagt.



""Mit der Steuer kann man ja was machen, melde dein Corsa einfach Lkw um.
Im XE oder LET sitz eh keiner hinten drin von daher kann man ja mal schnell umbauen und gut. Ist ja nicht so viel Arbeit.
Und die Einschränkungen sind für Corsas eh Lachhaft sowie "Am Sonntag kein Hänger ziehen" u.s.w.""


das ist auch der größte schwachsinn ehrlich leute,denn wenn man ne lkw zulassung beantragt dann ist man an alle bedingungen gebunden einschließlich der 80 kmh begrenzung.da zeig mir mal einen der das in kauf nehmen will.die versicherungen sind doch alle nicht blöd,da baut einer auf xe oder turbo um aber will nur 80 fahren und dann mit fahrtenbuch ne is klar :roll: