Mit den Abgasen gabs so die ein oder andere Aussage des Tüv's.....
Das sollte aber nicht so unbedingt ins gewicht fallen. Das ist nur ein Argument für Fahrzeuge mit Wegstreckengeber fürs Steuergerät. Und wenn hier das Angleichgetriebe vorm Wegstreckenfrequenzgeber sitzt gibts das Problem auch nicht mehr, da das Stg. richtige Daten erhält.
Die Freigabe für die 175/50 R13 wurde zurückgenommen..... besteht aber weiter für Felgen bis 6,5 Zoll.
Die 175er haben den selben Abrollumfang wie dei 195/45 R13 sind also mit den Gleichen Auflagen behaftet wie die "alten". D.H. Tachoangleichung und dann klappts auch mit dem Tüv

Ein C20NE hat "Relativ" wenig Leistung! -> Ich bau bald wieder nen 1.6er!!!!!!!!
---Ost'n rulez---
Mfg Sven