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blinker

Verfasst: 28. Mai 2006, 18:34
von corsaschrauber
hi leutz , wie ist denn das mitn tüv wenn ich mein blinker zuschweissen will und dann zb golf 1 blinker in de stoßstange versetzen will ? muss ich damit zum tüv oder ?

blinker

Verfasst: 28. Mai 2006, 18:59
von corsaschrauber

Verfasst: 28. Mai 2006, 23:42
von ShoG
also vom theoretischen her wenn du die richtlinienm für blinbkerhöhe usw einhälst brauchste des nich, da e nummer
will mich aber nich drauf versteifen

Verfasst: 29. Mai 2006, 03:09
von stielie
hammer das nicht schon mehrmals gehabt???

blinker

Verfasst: 29. Mai 2006, 16:45
von corsaschrauber
und was ist das für eine höhe dacht so das ich die untern scheinwerfer hineinsetz in höhe der mitte von nummernschild . und stimmt das auch das ich da seitenblinker brauch ?

Verfasst: 29. Mai 2006, 17:24
von ShoG
also soweit ichs mitbekommen habe brauchst du seiten oder spiegelblinker dann
zur höhe:
"Laut EG-Richtlinie: seitliche (Kategorie 5) 500...1500 mm, bauartbedingt bis 2300 mm; übrige (Kategorie1..2b) 350...1500 mm, bauartbedingt bis 2100 mm."
also vorne mindest 350mm überm asphalt

zur anderen position kann ich keine genaue angabe machen, da habe ich noch nichts drüber gefunden aber ich schätze mal wie bei den reflektoren hinten max 500mm von der aussenkannte entfernt...das entspricht schätzungsweise ca. 5-10cm neben dem kennzeichen

blinker

Verfasst: 29. Mai 2006, 19:02
von corsaschrauber
also werd ich demnähst mal zur dekkra fahrn und genau nachfragen und dann mal sehen was die meinen .

Verfasst: 29. Mai 2006, 21:42
von ShoG
jupp letztendlich kürzeste und schmerzloseste variante (wenn sich der prüfer aus kennt)...wäre nett wenn denn noch postest wasser gesagt hat

blinker

Verfasst: 29. Mai 2006, 22:29
von corsaschrauber
klar mach ich das weiss blos noch net wann das wird aber denk mal bald .