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Eintragung wegen Zweisitzer !!! ????
Verfasst: 24. Jan 2007, 16:47
von Samsung_D-600
Hi,
Also ich hatte vor meine rücksitz bank aus zu bauen und einen schönen kofferraum ausbau an zu fertigen jetzt hat mir ein kollege erzählt man müsste das dann im fahrzeugschein umschreiben lassen das das fahrzeug jetzt ein zweisitzer ist stimmt das ????
Mfg Sascha !!!
Verfasst: 24. Jan 2007, 16:51
von S@lvo
ja du brauchst dann eine LKW zulassung das ist schon richtig , was dein kollege sagt..
Verfasst: 24. Jan 2007, 17:08
von DeeJay2005
LKW Zulassung nicht, aber ne umtragung als 2 sitzer auf jedenfall... LKW wird er nicht bekommen, da man da ne richtige Ladefläche einbauen muss und das will er ja nicht... aber als 2 sitzer eintragen muss er das auf jedenfall...
Verfasst: 24. Jan 2007, 21:10
von NetKiller
richtig...
rückbank raus reicht aber nicht. normalerweise muss dabei auch gleich dafür gesorgt werden, dass die rückrüstung nur mit erhöhtem technischen aufwand möglich ist. also gurte und gurtschlösser müssen auf jeden fall raus. mancher tüver verlangt, dass die befestigungslöcher verschweisst werden.
vorher am besten beim eigenen tüver erkundigen wie seine anforderungen sind. sieht jeder nen bisserl anders
ree
Verfasst: 24. Jan 2007, 21:51
von Roberto
Hi glaub bei mir steht in der eintragung auf deutsch das es ein 2 sitzer ist weil der Bügel drin ist und dort eh keiner mehr sitzen kann bzw. darf. hat der tüv automatisch umgeschrieben beim bügel eintragen.
Verfasst: 1. Feb 2007, 21:25
von Blausucht
Hoi,
mein Tüver hat es auf Wunsch einfach mit umgetragen als ich was anderes eingetragen hab.. war ne Sekundenaktion, der hat garnix gefragt - ist doch meine Sache ob ich nen 2 oder 5 Sitzer haben will.
Verfasst: 14. Feb 2007, 11:18
von DèvélS
Wo ich meinen damals zum 2 sitzer hab eintragen lassen Brauchte nichts weg gemacht werden(ist doch meine sache wenn ich das ding wieder auf 4/5 sitzte rückrüste) da ich aber einen Kompletten ausbau aus Holz und GFK/Blech hatte wollte er ganz gerne wissen was der Wagen in dem Zustand wiegt weshalb ich noch zur Verwiegung musste aber das ist alles wie immer"Im ermessen des Prüfers" Also hinfahren und was der sehen will will der sehen.
Gruß CCS