gestern in der halle ist mir mal aufggefallen das meine scheinwerfer die untergrenze der Lichtaustrittsgrenze von 50cm unterschreiten...und das mit 15 zoll !! ist das bei euch auch so? ich mein viele hier fahren ja 13 und 14 zoll mit 60er tieferlegung an der va, wie habt ihr dsas mit tüv gemacht? selbst mit nem 40er Fahrwerk würde das bei mir knapp werden... aber ich hab hier bis jetzt noch nichts von derartigen problemen bei euch gelesen...? und zum schluss...scheisse was mach ichn jetz?
greetz Loco
...---...--- z. zt. brachliegendes projekt---...---...
Also das is echtma heftig mit 15" unter die 50cm?? Hammer...
Unsrer is mit nem 60re Fahrwerk und den serien 13" aber auch schon verdammt knapp dran! der TÜVer hat nachgemessen und kam auf ca 51,5cm! also nichmher viel Platz!
Zudem würd ich sagen is dein problem das du nen Vorface hast! Da die scheinwerfer beim Vorface ja doch ein ganzen stück weiter runter gehn als die vom facelift! (also wenn ich das jetz richtig aufm Ava gesehn hab hastn Vorface)
Und zum TÜV...kannste glück ham und die kontrollieren es ne! bei mir hatte ers nur nachgemessen das des FW ja eingetragen werden musste! aber wie gesagt war auch schon recht knapp!
hm..passen denn die faceliftscheinwerfer so rein mit den faceliftgrill? blinker kann ich ja so lasen, ist ja dem tüv egal ob das gut aussieht oder nicht...nur falls er probleme macht, könnte ich dann die facelift scheinis+grill für die abnahme reinstecken? und wie weit gehen die vom schlossträger aus runter? kann mir das mal jemand kurz ausmessen?
...---...--- z. zt. brachliegendes projekt---...---...
aber doch nicht wenn ich die vorface blinker drinlasse oder? wäre ja dann nru solange bis er den stempel hat, danach würden ja wiedr die schönen reinkommen...
oder bekomme ich dieblinker an den facelift-scheinis nicht fest?
...---...--- z. zt. brachliegendes projekt---...---...
also mein Tüver sagte nur da ich ein Gewindefahrwerk drin habe, mindestbodenfreiheit, von nem Festen Teil, bis boden min.8cm ... scheinwerfer höhe hat niemanden interessiert ...
MFG Sven
_______________________________________
Hörens! Wenn dat so Weiter jeht dann Hau ich dich der Sack Voll!
ICh würd auch sagen such dir nen anderen Prüfer! oder mach dir die arbeit und bau auf Facelift um, dann bist du 2cm höher mit der Unterkante! ... Wusse gar nicht, das es ne mindesthöhe gibt! Ich mess aber morgen mal bei meinen autos nach, weil ich glaub ich hab nirgendwo 50cm...
hab keine angst vor den kleinen schritten, hab nur angst vorm stehen bleiben!
Es gibt auch keine Regelung die 11cm Mindestbodenfreiheit vorschreibt. Gibts einfach nicht. Für die meisten Prüfstellen gilt, daß wenn der Wagen über die Grube kommt, das mit der Tieferlegung auch in Ordnung ist.
Diese Gruben haben meistens die angesprochenen 8 - 11 cm Bodenfreiheit.
Corsa_Schmied_XL hat geschrieben:Ja die 8cm stimmen auch! Beim Tüff die ganzen gruben usw. sind alle genau 8,0cm hoch und da musst du drüberkommen!
ähm...nee ging bei meinem Corsa nich mehr! und trotzdem alles eingetragen gewesen! Also ich denke wirklich das es wohl am Prüfer liegt!
Achja sollte der TÜV sich total querstellen geh zur GTÜ die sind n bisschen humaner!
Hab aber auch schon gesehen (im TV) dass es bei manchen Tüvstellen spezielle Bühnen gibt die tiefer sind, so dass man mit nem stark tiefergelegten Auto rüber kommt.