Re: Frage 22er HBZ
Verfasst: 9. Dez 2012, 20:05
Ich mach mal mit.
Der Bremskraftverstärker macht genau das, wonach er benannt ist: Er verstärkt die Bremskraft, die vom Fahrer über's Pedal aufgebracht wird. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Von daher liegt AsciFan hier absolut richtig! Natürlich wirkt sich das Aufbringen einer geringeren Kraft für den Fahrer auch z.B. auf das "Gefühl" und die Dosierbarkeit aus. Das liegt aber nicht daran, dass der BKV ein Zauberinstrument ist, sondern daran, dass der Mensch damit besser umgehen kann.
Eine "Blockierprüfung" gibt es beim TÜV nicht. Jaja, ich weiß, da wird immer gebremst, bis die Räder (genau genommen ist es ja meistens nur ein Rad) der geprüften Achse blockieren. Das macht man aber nur deshalb, weil man für die gesetzlichen Vorschriften bei Pkw "50% Abbremsung" erreichen muss, was unter normalen Umständen geradeso beim Blockieren der Räder erreicht ist - stationär im Rollenprüfstand! Auf Plattenprüfständen misst man die Realität viel besser- hierbei erreicht man a) höhere Werte an der Vorderachse (durch die schon angesprochene Achslastverlagerung) und b) sieht man die Bremskraftverteilung zwischen VA und HA überhaupt erst.
Im Rollenprüfstand muss dafür die aufgebrachte Bremskraft am Pedal gemessen werden, wie Juppes schon sagte.
Das wird auch in Kürze gemacht. Eigentlich ist es vom Gesetzgeber schon mit der seit dem 1.7. gültigen, aktuellen Bremsenrichtlinie vorgesehen. Da die dafür notwendige technische Ausstattung allerdings weder an Prüfstellen noch bei Überwachungsorganisationen schon zur Verfügung stehen, gibt es da eine gewisse Übergangsfrist. Bis weiß Gott wann...
Danach wird bei der HU die Bremskraftverteilung gemessen und mit Herstellervorgaben (die es für alte Fahrzeuge nicht gibt...) verglichen. Damit werden bei der Wirkungsprüfung der Bremse sehr viele Fahrzeuge durchfallen, die heute noch mit z.B. schwergängigen Bremskraftreglern an der Hinterachse durch gehen...
Soweit der kleine Exkurs zum Thema Wirkungsprüfung der Bremse bzw. "Blockierprüfung".
Was die Kombination diverser BKV/HBZ/Radbremszylindern und Bremssätteln angeht... Eigentlich ist das ganz einfach.
Es gibt gewisse gesetzliche Vorgaben für die Bremsanlage bzw. deren Wirkung. Dafür gibt es eine EU-Richtlinie, die den Prüftablauf einer Bremsanlage beschreibt. Da werden einfach gewisse Sequenzen durchgefahren und die erreichte Abbremsung ermittelt, die bestimmte Werte erfüllen muss. Desweiteren - als ganz wichtiger Punkt - darf niemals die Hinterachse überbremsen, weil das der gefährlichste Fahrzustand überhaupt ist.
Was heißt das jetzt für uns? Gewisse Grundsätze müssen bei einer Änderung natürlich erfüllt sein. D.h. es muss möglich sein, mit dem Volumen des HBZ die Bremskolben/Radbremszylinder weit genug zu bewegen. Klar. Solange ich aber nicht einen 20er HBZ mit einer 4-Kolben-Bremse und Scheiben hinten kombinieren will, ist das immer unkritisch. Bzgl. BKV gibts dann noch eine Vorgabe über die maximal aufzubringende Bremskraft am Premspedal. Das sind - wenn ichs richtig im Kopf habe - 50dN bzw.500N, also ca. 50kg. Da gibts Unterschiede nach Erstzulassung und Fahrzeugart.
Eigentlich nimmt man jetzt jede beliebige Bremse, fährt damit die EU-Bremsung, ermittelt die notwendige Bremskraft und fertig...
Leider ist das nicht in 10 Minuten gemacht, und das dafür notwendige Equipment hat längst nicht jede Prüfstelle. Diese Prüfung wird normalerweise nur für Typgenehmigungen von Fahrzeugen gefahren. Für eine Einzelabnahme wäre das auch viel zu teuer.
Ich werd das demnächst mal mit der viel geliebten Standard-Umrüstung auf 256er Bremse vorne mit 54mm Kolben (ansonsten Serien-Anlage) durchfahren. Hab da keine Angst, dass das schief geht...
Alle Klarheiten beseitigt?
Der Bremskraftverstärker macht genau das, wonach er benannt ist: Er verstärkt die Bremskraft, die vom Fahrer über's Pedal aufgebracht wird. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Von daher liegt AsciFan hier absolut richtig! Natürlich wirkt sich das Aufbringen einer geringeren Kraft für den Fahrer auch z.B. auf das "Gefühl" und die Dosierbarkeit aus. Das liegt aber nicht daran, dass der BKV ein Zauberinstrument ist, sondern daran, dass der Mensch damit besser umgehen kann.
Eine "Blockierprüfung" gibt es beim TÜV nicht. Jaja, ich weiß, da wird immer gebremst, bis die Räder (genau genommen ist es ja meistens nur ein Rad) der geprüften Achse blockieren. Das macht man aber nur deshalb, weil man für die gesetzlichen Vorschriften bei Pkw "50% Abbremsung" erreichen muss, was unter normalen Umständen geradeso beim Blockieren der Räder erreicht ist - stationär im Rollenprüfstand! Auf Plattenprüfständen misst man die Realität viel besser- hierbei erreicht man a) höhere Werte an der Vorderachse (durch die schon angesprochene Achslastverlagerung) und b) sieht man die Bremskraftverteilung zwischen VA und HA überhaupt erst.
Im Rollenprüfstand muss dafür die aufgebrachte Bremskraft am Pedal gemessen werden, wie Juppes schon sagte.
Das wird auch in Kürze gemacht. Eigentlich ist es vom Gesetzgeber schon mit der seit dem 1.7. gültigen, aktuellen Bremsenrichtlinie vorgesehen. Da die dafür notwendige technische Ausstattung allerdings weder an Prüfstellen noch bei Überwachungsorganisationen schon zur Verfügung stehen, gibt es da eine gewisse Übergangsfrist. Bis weiß Gott wann...
Danach wird bei der HU die Bremskraftverteilung gemessen und mit Herstellervorgaben (die es für alte Fahrzeuge nicht gibt...) verglichen. Damit werden bei der Wirkungsprüfung der Bremse sehr viele Fahrzeuge durchfallen, die heute noch mit z.B. schwergängigen Bremskraftreglern an der Hinterachse durch gehen...
Soweit der kleine Exkurs zum Thema Wirkungsprüfung der Bremse bzw. "Blockierprüfung".
Was die Kombination diverser BKV/HBZ/Radbremszylindern und Bremssätteln angeht... Eigentlich ist das ganz einfach.
Es gibt gewisse gesetzliche Vorgaben für die Bremsanlage bzw. deren Wirkung. Dafür gibt es eine EU-Richtlinie, die den Prüftablauf einer Bremsanlage beschreibt. Da werden einfach gewisse Sequenzen durchgefahren und die erreichte Abbremsung ermittelt, die bestimmte Werte erfüllen muss. Desweiteren - als ganz wichtiger Punkt - darf niemals die Hinterachse überbremsen, weil das der gefährlichste Fahrzustand überhaupt ist.
Was heißt das jetzt für uns? Gewisse Grundsätze müssen bei einer Änderung natürlich erfüllt sein. D.h. es muss möglich sein, mit dem Volumen des HBZ die Bremskolben/Radbremszylinder weit genug zu bewegen. Klar. Solange ich aber nicht einen 20er HBZ mit einer 4-Kolben-Bremse und Scheiben hinten kombinieren will, ist das immer unkritisch. Bzgl. BKV gibts dann noch eine Vorgabe über die maximal aufzubringende Bremskraft am Premspedal. Das sind - wenn ichs richtig im Kopf habe - 50dN bzw.500N, also ca. 50kg. Da gibts Unterschiede nach Erstzulassung und Fahrzeugart.
Eigentlich nimmt man jetzt jede beliebige Bremse, fährt damit die EU-Bremsung, ermittelt die notwendige Bremskraft und fertig...
Leider ist das nicht in 10 Minuten gemacht, und das dafür notwendige Equipment hat längst nicht jede Prüfstelle. Diese Prüfung wird normalerweise nur für Typgenehmigungen von Fahrzeugen gefahren. Für eine Einzelabnahme wäre das auch viel zu teuer.
Ich werd das demnächst mal mit der viel geliebten Standard-Umrüstung auf 256er Bremse vorne mit 54mm Kolben (ansonsten Serien-Anlage) durchfahren. Hab da keine Angst, dass das schief geht...
Alle Klarheiten beseitigt?