Frage 22er HBZ
Re: Frage 22er HBZ
Ich mach mal mit.
Der Bremskraftverstärker macht genau das, wonach er benannt ist: Er verstärkt die Bremskraft, die vom Fahrer über's Pedal aufgebracht wird. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Von daher liegt AsciFan hier absolut richtig! Natürlich wirkt sich das Aufbringen einer geringeren Kraft für den Fahrer auch z.B. auf das "Gefühl" und die Dosierbarkeit aus. Das liegt aber nicht daran, dass der BKV ein Zauberinstrument ist, sondern daran, dass der Mensch damit besser umgehen kann.
Eine "Blockierprüfung" gibt es beim TÜV nicht. Jaja, ich weiß, da wird immer gebremst, bis die Räder (genau genommen ist es ja meistens nur ein Rad) der geprüften Achse blockieren. Das macht man aber nur deshalb, weil man für die gesetzlichen Vorschriften bei Pkw "50% Abbremsung" erreichen muss, was unter normalen Umständen geradeso beim Blockieren der Räder erreicht ist - stationär im Rollenprüfstand! Auf Plattenprüfständen misst man die Realität viel besser- hierbei erreicht man a) höhere Werte an der Vorderachse (durch die schon angesprochene Achslastverlagerung) und b) sieht man die Bremskraftverteilung zwischen VA und HA überhaupt erst.
Im Rollenprüfstand muss dafür die aufgebrachte Bremskraft am Pedal gemessen werden, wie Juppes schon sagte.
Das wird auch in Kürze gemacht. Eigentlich ist es vom Gesetzgeber schon mit der seit dem 1.7. gültigen, aktuellen Bremsenrichtlinie vorgesehen. Da die dafür notwendige technische Ausstattung allerdings weder an Prüfstellen noch bei Überwachungsorganisationen schon zur Verfügung stehen, gibt es da eine gewisse Übergangsfrist. Bis weiß Gott wann...
Danach wird bei der HU die Bremskraftverteilung gemessen und mit Herstellervorgaben (die es für alte Fahrzeuge nicht gibt...) verglichen. Damit werden bei der Wirkungsprüfung der Bremse sehr viele Fahrzeuge durchfallen, die heute noch mit z.B. schwergängigen Bremskraftreglern an der Hinterachse durch gehen...
Soweit der kleine Exkurs zum Thema Wirkungsprüfung der Bremse bzw. "Blockierprüfung".
Was die Kombination diverser BKV/HBZ/Radbremszylindern und Bremssätteln angeht... Eigentlich ist das ganz einfach.
Es gibt gewisse gesetzliche Vorgaben für die Bremsanlage bzw. deren Wirkung. Dafür gibt es eine EU-Richtlinie, die den Prüftablauf einer Bremsanlage beschreibt. Da werden einfach gewisse Sequenzen durchgefahren und die erreichte Abbremsung ermittelt, die bestimmte Werte erfüllen muss. Desweiteren - als ganz wichtiger Punkt - darf niemals die Hinterachse überbremsen, weil das der gefährlichste Fahrzustand überhaupt ist.
Was heißt das jetzt für uns? Gewisse Grundsätze müssen bei einer Änderung natürlich erfüllt sein. D.h. es muss möglich sein, mit dem Volumen des HBZ die Bremskolben/Radbremszylinder weit genug zu bewegen. Klar. Solange ich aber nicht einen 20er HBZ mit einer 4-Kolben-Bremse und Scheiben hinten kombinieren will, ist das immer unkritisch. Bzgl. BKV gibts dann noch eine Vorgabe über die maximal aufzubringende Bremskraft am Premspedal. Das sind - wenn ichs richtig im Kopf habe - 50dN bzw.500N, also ca. 50kg. Da gibts Unterschiede nach Erstzulassung und Fahrzeugart.
Eigentlich nimmt man jetzt jede beliebige Bremse, fährt damit die EU-Bremsung, ermittelt die notwendige Bremskraft und fertig...
Leider ist das nicht in 10 Minuten gemacht, und das dafür notwendige Equipment hat längst nicht jede Prüfstelle. Diese Prüfung wird normalerweise nur für Typgenehmigungen von Fahrzeugen gefahren. Für eine Einzelabnahme wäre das auch viel zu teuer.
Ich werd das demnächst mal mit der viel geliebten Standard-Umrüstung auf 256er Bremse vorne mit 54mm Kolben (ansonsten Serien-Anlage) durchfahren. Hab da keine Angst, dass das schief geht...
Alle Klarheiten beseitigt?
Der Bremskraftverstärker macht genau das, wonach er benannt ist: Er verstärkt die Bremskraft, die vom Fahrer über's Pedal aufgebracht wird. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Von daher liegt AsciFan hier absolut richtig! Natürlich wirkt sich das Aufbringen einer geringeren Kraft für den Fahrer auch z.B. auf das "Gefühl" und die Dosierbarkeit aus. Das liegt aber nicht daran, dass der BKV ein Zauberinstrument ist, sondern daran, dass der Mensch damit besser umgehen kann.
Eine "Blockierprüfung" gibt es beim TÜV nicht. Jaja, ich weiß, da wird immer gebremst, bis die Räder (genau genommen ist es ja meistens nur ein Rad) der geprüften Achse blockieren. Das macht man aber nur deshalb, weil man für die gesetzlichen Vorschriften bei Pkw "50% Abbremsung" erreichen muss, was unter normalen Umständen geradeso beim Blockieren der Räder erreicht ist - stationär im Rollenprüfstand! Auf Plattenprüfständen misst man die Realität viel besser- hierbei erreicht man a) höhere Werte an der Vorderachse (durch die schon angesprochene Achslastverlagerung) und b) sieht man die Bremskraftverteilung zwischen VA und HA überhaupt erst.
Im Rollenprüfstand muss dafür die aufgebrachte Bremskraft am Pedal gemessen werden, wie Juppes schon sagte.
Das wird auch in Kürze gemacht. Eigentlich ist es vom Gesetzgeber schon mit der seit dem 1.7. gültigen, aktuellen Bremsenrichtlinie vorgesehen. Da die dafür notwendige technische Ausstattung allerdings weder an Prüfstellen noch bei Überwachungsorganisationen schon zur Verfügung stehen, gibt es da eine gewisse Übergangsfrist. Bis weiß Gott wann...
Danach wird bei der HU die Bremskraftverteilung gemessen und mit Herstellervorgaben (die es für alte Fahrzeuge nicht gibt...) verglichen. Damit werden bei der Wirkungsprüfung der Bremse sehr viele Fahrzeuge durchfallen, die heute noch mit z.B. schwergängigen Bremskraftreglern an der Hinterachse durch gehen...
Soweit der kleine Exkurs zum Thema Wirkungsprüfung der Bremse bzw. "Blockierprüfung".
Was die Kombination diverser BKV/HBZ/Radbremszylindern und Bremssätteln angeht... Eigentlich ist das ganz einfach.
Es gibt gewisse gesetzliche Vorgaben für die Bremsanlage bzw. deren Wirkung. Dafür gibt es eine EU-Richtlinie, die den Prüftablauf einer Bremsanlage beschreibt. Da werden einfach gewisse Sequenzen durchgefahren und die erreichte Abbremsung ermittelt, die bestimmte Werte erfüllen muss. Desweiteren - als ganz wichtiger Punkt - darf niemals die Hinterachse überbremsen, weil das der gefährlichste Fahrzustand überhaupt ist.
Was heißt das jetzt für uns? Gewisse Grundsätze müssen bei einer Änderung natürlich erfüllt sein. D.h. es muss möglich sein, mit dem Volumen des HBZ die Bremskolben/Radbremszylinder weit genug zu bewegen. Klar. Solange ich aber nicht einen 20er HBZ mit einer 4-Kolben-Bremse und Scheiben hinten kombinieren will, ist das immer unkritisch. Bzgl. BKV gibts dann noch eine Vorgabe über die maximal aufzubringende Bremskraft am Premspedal. Das sind - wenn ichs richtig im Kopf habe - 50dN bzw.500N, also ca. 50kg. Da gibts Unterschiede nach Erstzulassung und Fahrzeugart.
Eigentlich nimmt man jetzt jede beliebige Bremse, fährt damit die EU-Bremsung, ermittelt die notwendige Bremskraft und fertig...
Leider ist das nicht in 10 Minuten gemacht, und das dafür notwendige Equipment hat längst nicht jede Prüfstelle. Diese Prüfung wird normalerweise nur für Typgenehmigungen von Fahrzeugen gefahren. Für eine Einzelabnahme wäre das auch viel zu teuer.
Ich werd das demnächst mal mit der viel geliebten Standard-Umrüstung auf 256er Bremse vorne mit 54mm Kolben (ansonsten Serien-Anlage) durchfahren. Hab da keine Angst, dass das schief geht...
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Michi
Bekennender Erstserien-Fan!
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Re: Frage 22er HBZ
@ michi:
endlich mal ne komplette aussage zu dem thema. danke dafür!
ich hab bei mir auch n platten-bremsen-prüfstand, weil baulich nicht anders möglich. unser tüv prüfer war auch immer schon davon überzeugt das die damit gemessenen werte viel eher einer echten bremsung nahe kommen, eben wegen der verteilung der achslast.
ausserdem ist son platten-ding für so manches tiefergelegte auto wesentlich gesünder
und was den bkv angeht: ich habs damals im selbstversuch auf eben diesem Plattenprüfstand ausprobiert. mein kadett b hatte schon scheibenbremse an der VA mit BKV. man kann durchaus MIT und OHNE bkv (unterdruckschlauch abgeklemmt) die gelichen bremswerte erreichen... ist halt nur anstrengender für den fuss
endlich mal ne komplette aussage zu dem thema. danke dafür!
ich hab bei mir auch n platten-bremsen-prüfstand, weil baulich nicht anders möglich. unser tüv prüfer war auch immer schon davon überzeugt das die damit gemessenen werte viel eher einer echten bremsung nahe kommen, eben wegen der verteilung der achslast.
ausserdem ist son platten-ding für so manches tiefergelegte auto wesentlich gesünder
und was den bkv angeht: ich habs damals im selbstversuch auf eben diesem Plattenprüfstand ausprobiert. mein kadett b hatte schon scheibenbremse an der VA mit BKV. man kann durchaus MIT und OHNE bkv (unterdruckschlauch abgeklemmt) die gelichen bremswerte erreichen... ist halt nur anstrengender für den fuss
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-----> 05er Dodge Magnum R/T Hemi 5,7 (ohne Kommentar)
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Re: Frage 22er HBZ
Hallo Michi,
Super Beitrag , ich dachte schon das Thema ist gestorben.
Zwei Fragen hätte da noch.
@Sardo
Danke das du meine Meinung zur Wirkung des BKV, auf die Bremsleistung, schön nachvollziehbar bestätigt hast.
Plattenprüfstände kannte ich bisher nicht, habe mich aber jetzt informiert->Link<-
Mal schauen ob ich in der Umgebung jemanden finde der ne Platte hat, um das zu bestätigen, was sich auf der Straße zeigt
Super Leute endlich mal Fakten, und keine Stammtisch-Weisheiten
Super Beitrag , ich dachte schon das Thema ist gestorben.
Zwei Fragen hätte da noch.
Kannst du noch kurz erklären was die "50% Abbremsung" aussagen?Michi hat geschrieben: Das macht man aber nur deshalb, weil man für die gesetzlichen Vorschriften bei Pkw "50% Abbremsung" erreichen muss, was unter normalen Umständen geradeso beim Blockieren der Räder erreicht ist - stationär im Rollenprüfstand!
Verstehe ich das richtig, daß bei spätestens 500N Pedaldruck die maximale Bremskraft erreicht sein muß. Und würde ich diese erst bei z.B. 600N erreichen, ein größerer BKV oder kleinerer HBZ (sofern der längere Pedalweg noch vertretbar ist) nachgerüstet werden müßte.Michi hat geschrieben: Bzgl. BKV gibts dann noch eine Vorgabe über die maximal aufzubringende Bremskraft am Premspedal. Das sind - wenn ichs richtig im Kopf habe - 50dN bzw.500N, also ca. 50kg. Da gibts Unterschiede nach Erstzulassung und Fahrzeugart.
@Sardo
Danke das du meine Meinung zur Wirkung des BKV, auf die Bremsleistung, schön nachvollziehbar bestätigt hast.
Plattenprüfstände kannte ich bisher nicht, habe mich aber jetzt informiert->Link<-
Mal schauen ob ich in der Umgebung jemanden finde der ne Platte hat, um das zu bestätigen, was sich auf der Straße zeigt
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Gruß
Michael
Michael
Re: Frage 22er HBZ
Der Gesetzgeber legt für alle Fahrzeugarten fest, wie groß die "Abbremsung" bei der Hauptuntersuchung sein muss. Die Werte werden in % festgelegt und beziehen sich auf die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs. D.h. die Summe der Bremskraft aller Räder muss mind. x% soviel betragen, wie die Fahrzeugmasse.DOHCorsa hat geschrieben: Kannst du noch kurz erklären was die "50% Abbremsung" aussagen?
Beispiel mit runden Werten:
Das Fahrzeug darf 1500kg wiegen. Das sind ungefähr (wir nehmen als Erdbeschleunigung 10m/s*s) 16000N.
Ermittelte Bremswerte im Rollenprüfstand:
vorne rechts/links: 300dN/300dN
hinten rechts/links: 200dN/200dN
Summe: 1000dN. 1dN=10N -> 10000N
10000N/15000N = 0,666 = 66,6% Abbremsung
Für z.B. einen Pkw (nationale Schlüsselnummer 01, EU-Schlüsselnummer M1) werden 50% verlangt.
In der Regel erreicht man das ungefähr. Bei kleineren Fahrzeugen (bzw. je größer das Verhältnis von Leermasse zu zulässiger Gesamtmasse ist) und/oder Nässe im Prüfstand oftmals auch nicht. Man kann dann sagen "Bremse blockiert, Wirkung i.O.", auch wenn die geforderten Werte nicht erreicht wurden.
Beachten: Das hat nichts mit der Erfüllung der gesetzlich geforderten Ansprüche an eine Bremsanlage als Gesamtsystem zu tun, es dient ausschließlich der Wirkungsprüfung im Rahmen einer HU. Das ist auch der Grund, warum es für eine Einzelabnahme einer geänderten Bremsanlage niemals ausreichend ist, eine Wirkungsprüfung im stationären Prüfstand zu machen!
So kann man das sagen.DOHCorsa hat geschrieben: Verstehe ich das richtig, daß bei spätestens 500N Pedaldruck die maximale Bremskraft erreicht sein muß. Und würde ich diese erst bei z.B. 600N erreichen, ein größerer BKV oder kleinerer HBZ (sofern der längere Pedalweg noch vertretbar ist) nachgerüstet werden müßte.
Michi
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Re: Frage 22er HBZ
DOHCorsa hat geschrieben: Super Leute endlich mal Fakten, und keine Stammtisch-Weisheiten
Und genau wegen solche Aussagen, zieh ich mich gerne aus solchen Themen zurück....
Re: Frage 22er HBZ
Damit niemand denkt ich laber nur-> Vectra B V6 Doppelkammer BKV mit 25,4er HBZ ... sollte reichenAsciFan hat geschrieben: Im Winter kommt jetzt ABS rein mit größeren BKV + HBZ dann sollte das Thema erledigt sein.
MFG
Fertig umgbaut für C Ascona:
gruß Jens
Man kann es einfach machen oder es richtig machen ...
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Re: Frage 22er HBZ
Fahre nen MV6 Doppelkammer-BKV mit neuem 22er HBZ im Corsa.
...und freundlich grüsst das Zebra-Tier!
Re: Frage 22er HBZ
Hi,
noch was zum diskutieren, die VW Jungs fahren ja in ihren Golf1 u.a auch die Opelbremse vom Omega A mit 60er Kolben wie ich sie habe, hinten auch Sättel mit 35er Kolben.
Der Jung der das verbaut hat hat auch einen 25er HBz und hat in einer Diskussion zu Druckminderer folgendes geschrieben:
Jetzt werde ich mal die 3/35er testen und berichten......... haben ja nen schotterplatz hinter der Halle möchet das erst mal ohne ABS zum laufen bekommen (T-Stücke) und dann in aller Ruhe umbauen.
achso habe gelrsen das die Bezeichnung so zu verstehen ist :
noch was zum diskutieren, die VW Jungs fahren ja in ihren Golf1 u.a auch die Opelbremse vom Omega A mit 60er Kolben wie ich sie habe, hinten auch Sättel mit 35er Kolben.
Der Jung der das verbaut hat hat auch einen 25er HBz und hat in einer Diskussion zu Druckminderer folgendes geschrieben:
Das würde ja heissen, das jeder mit der Turbo / Gerling falsche Druckminderer drin hat, da ja noch immer jeder 3/20er sucht oder verbauen will , ich fahre ja immoment 4,5/20er aus dem vorface Vectra A mit scheiben hinten.Stimmt, die Sache mit dem Golf1-Infoforum is echt fein, nur brauch ich für meinen Umbau gar keine 3/15er, hab ja die 60er ATE Opel-sättel vorne drin, damit passt die Bremsbalance dann auch mit den 3/35ern, bzw. ist die dann sogar besser, weil die hintere Bremskraft besser ausgenutzt wird! Wenn`s vorne blockiert (100% Bremskraft- bzw. Haftungsausnutzung) hab ich hinten erst ca. 40%, also auf jeden Fall kein Überbremsen hinten!
zweiter Beitrag :
Danke, dass Du Deine Bedenken so offen äußerst! Aber keine Angst: Ich weiß, was ich da tue! (Ich weiß, das hört sich jetzt erstmal blöd an, aber ich bin Dipl. Ing. (Masch.-bau) und versteh n bissl was von der Materie! )
Ich habe die komplette Berechnung für mein Setup incl. Schwerpunktsverlagerung (dynamischen Achslasten, Schwerpunktshochlage, Reibwertausnutzung, etc.) durchgeführt und bin so auf die beiden Diagramme für den 15 bzw. den 35 bar Regler gekommen:
Auf der X-Achse ist die Reibwertausnutzung an der Vorderachse und auf der Y-Achse die der Hinterachse aufgetragen. Sprich: Auch bei geringerer Abbremsung passt´s noch! Nach oben hin ist die Kurve etwas nach oben gekrümmt, das kommt durch die Gewichtsverlagerung beim Bremsen...
Wie gesagt: Selbst wenn die Vorderachse bei my=1 blockiert hab ich hinten erst 40% Ausnutzung an der HA,
Mit den 15bar Reglern wären das nur 30%...
Und bei geringeren Reibwerten (Regen, etc.) ist eh alles i.O. Und mit unterschiedlichen Reibwerten pro Achse rechnen Fahrzeughersteller auch nicht!
Wenn Du willst, kann ich Dir mal die komplette Berechnung zukommen lassen...
Ach ja: Ich hab nen 25,6mm HBZ verbaut, damit passt das Volumen auch wieder zu den Radbremszylindern! Also 29% mehr Volumen pro Hub im Vergleich zum 22er, der Sattel hat aber "nur" 23% mehr Fläche als der 54er...
Jetzt werde ich mal die 3/35er testen und berichten......... haben ja nen schotterplatz hinter der Halle möchet das erst mal ohne ABS zum laufen bekommen (T-Stücke) und dann in aller Ruhe umbauen.
achso habe gelrsen das die Bezeichnung so zu verstehen ist :
MFGDie druckabhängigen Bremskraftregler werden von der Firma ATE produziert, jedoch heute nur noch an Fahrzeughersteller (OEM) vertrieben. Nach Angaben der Fa. ATE unterscheiden sich die Regler wie folgt:
• Ein Regler mit der Aufschrift 3/35 regelt bei einem Druck von 35bar (2. Zahl) ab. Bei höherem Druck wird der Druck am Ausgang des Reglers nur noch anteilig (1. Zahl) erhöht.
• Ein Regler mit der Aufschrift 3/15 regelt bei einem Druck von 15bar (2. Zahl) ab. Bei höherem Druck wird der Druck am Ausgang des Reglers nur noch anteilig (1. Zahl) erhöht.
Die erste Zahl steht also für einen Faktor, um welchen der höhere Bremsdruck bei Übersteigen des angegebenen Regeldruckes (2. Zahl) vermindert wird.
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Re: Frage 22er HBZ
So pauschal kann man das leider nicht sagen. Kommt eben stark auf das jeweilige Fahrzeug an: Gewichtsverteilung, Reibwert der Beläge, Bereifung usw usw. Gerade beim Corsa ist der Motor sehr weit vorne eingebaut, was natürlich die HA entlastet. Beim Golf sitzt der Motor mehr zwischen den Achsen, was natürlich eine ausgewogenere Gewichtsverteilung bedeutet. Zudem wäre interessant wie dieser Golf jetzt speziel aufgebaut ist, 1,3er Motor mit 250Kg Hifi auf der HA, VR6 FWD hinten Komplett leer oder irgendwas dazwischen?AsciFan hat geschrieben: Das würde ja heissen, das jeder mit der Turbo / Gerling falsche Druckminderer drin hat, da ja noch immer jeder 3/20er sucht oder verbauen will , ...
MFG
Zu den Bremskolben kann man sagen, je größer die Kolben an der VA, desto mehr Druck kann man nach hinten geben.
Aber ist eben alles sehr individuell. Bei mir liegen schon 3/15er Minderer bereit, da mein Heck in bestimmten Situationen zum Überbremsen neigt. Wenn das nicht reicht gibts hinten Sättel mit 33er Kolben oder alternativ vorne Sättel mit größerem Kolben
Frohe Weihnachten
Gruß
Michael
Michael
Re: Frage 22er HBZ
HiPo zB trägt eine Scheibenbremsanlage HA beim A-Corsa auch nur mit den 33er Sätteln und 3/20er DM ein
MfG
Mr. Smith
Mr. Smith
Re: Frage 22er HBZ
Hi,
da habt ihr recht, ist beim Corsa A wegen dem Radstand anders.
Habe mal E P C begutachtet, dort hat der Vectra A V6 , mit wie auch ohne ABS 3/35er, denke für meinen C Ascona könnte das hinhauen.
gruß Jens
da habt ihr recht, ist beim Corsa A wegen dem Radstand anders.
Habe mal E P C begutachtet, dort hat der Vectra A V6 , mit wie auch ohne ABS 3/35er, denke für meinen C Ascona könnte das hinhauen.
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Re: Frage 22er HBZ
Mr. Smith hat geschrieben:HiPo zB trägt eine Scheibenbremsanlage HA beim A-Corsa auch nur mit den 33er Sätteln und 3/20er DM ein
Die 3/20 nutzen die immer egal welche Sättel.
Re: Frage 22er HBZ
@ AsciFan
Wahrscheinlich wirst du mehrere Versuche nicht rumkommen.
Mit 3/20ern z.B. wärst du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, nutzt aber nicht die zur Verfügung stehende Leistung der HA-Bremse.
Fange ruhig mit den 3/35ern an, wenn hinten damit nichts überbremst kannst du es hinten mit mehr Druck probieren. Wenn du merkst das die Bremse hecklastig wird, gehe wieder einen Schritt zurück.
Die Versuche am besten mit möglichst wenig Gewicht im Heck durchführen (Tank fast leer, Reserve-Rad & Werkzeug raus usw.). Da kommt einiges an Gewicht zusammen, was erheblichen Einfluß auf die Balance hat. Der Sicherheit wegen hier vom "ungünstigsten" Fall ausgehen und selbstverständlich nur dort durchführen wo man weder sich noch anderen schadet. Außerdem sollte man wissen was man tut und wie das Fahrzeug evtl. reagiert.
Wahrscheinlich wirst du mehrere Versuche nicht rumkommen.
Mit 3/20ern z.B. wärst du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, nutzt aber nicht die zur Verfügung stehende Leistung der HA-Bremse.
Fange ruhig mit den 3/35ern an, wenn hinten damit nichts überbremst kannst du es hinten mit mehr Druck probieren. Wenn du merkst das die Bremse hecklastig wird, gehe wieder einen Schritt zurück.
Die Versuche am besten mit möglichst wenig Gewicht im Heck durchführen (Tank fast leer, Reserve-Rad & Werkzeug raus usw.). Da kommt einiges an Gewicht zusammen, was erheblichen Einfluß auf die Balance hat. Der Sicherheit wegen hier vom "ungünstigsten" Fall ausgehen und selbstverständlich nur dort durchführen wo man weder sich noch anderen schadet. Außerdem sollte man wissen was man tut und wie das Fahrzeug evtl. reagiert.
Gruß
Michael
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Re: Frage 22er HBZ
so die Sachen sind soweit verbaut wegen dem Wetter ist aber ein Test noch nicht drin, auf Schnee mit Kies drunter zumindest bricht er schon mal kaum aus .. aber das war auch nur bei ~20km/h mit den 225er sommerdinger war schnelle rnicht drin
Das muss man mal ohne Schnee auf dem Kies in aller ruhe austesten mit den 3/35er.
Die 60er ATE Sättel sind Geschichte sind jetzt Pontiac GTO 2-Kolben Sättel mit 296x28er 4x100er scheiben verbaut.
Werde dann berichten wenn das Wetter stimmiger ist, aber ich denke so vor März wird das nüx.
GTO Sättel :
Corvette C5 Beläge:
Bremsleitung , 3/35er Minderer (für in die Leitung),Corsa C verteiler, V6 BKV & 25er HBZ.
MFG
Das muss man mal ohne Schnee auf dem Kies in aller ruhe austesten mit den 3/35er.
Die 60er ATE Sättel sind Geschichte sind jetzt Pontiac GTO 2-Kolben Sättel mit 296x28er 4x100er scheiben verbaut.
Werde dann berichten wenn das Wetter stimmiger ist, aber ich denke so vor März wird das nüx.
GTO Sättel :
Corvette C5 Beläge:
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MFG
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Re: Frage 22er HBZ
saubere sache mit dem corsa-c verteiler. hast du einfach ne gewindestange in das untere befestigungsloch vom hbz gedreht?
die gto-bremse ist ja mal... gross was wiegt die denn?
mfg
die gto-bremse ist ja mal... gross was wiegt die denn?
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